Aktuell

9. September 2014

Der ureigene Konsumentenentscheid

In Sachen Ernährung liegt der Ball in erster Linie beim Konsumenten und nicht beim Gesetzgeber. Strikte Lebensmittelverordnungen, regelmässige Kontrollen und sichere Produktionsweisen sorgen für höchste Qualität.

Unsere Zeit zeich­net sich durch eine enorme Vielfalt und schein­bar unbe­gren­zte Möglichkeit­en aus. So auch in der Ernährung und bei unserem alltäglichen Gang in den Lebens­mit­tel­laden. Die Schweiz­er Kon­sumentin­nen und Kon­sumenten schätzen diese Vielfalt und sollen nach ihren eige­nen Kri­te­rien auswählen kön­nen. Das Auge, der Geschmack und die per­sön­lichen Vor­lieben spie­len eine mass­gebende Rolle. Selb­stver­ant­wortlich kön­nen sie ihre Ernährung auch auf­grund der Her­stellerangaben bee­in­flussen. Zwar soll der Präven­tion­s­gedanke in Ernährungs­fra­gen eine Rolle spie­len. Aber er darf nicht als Vor­wand für unwirk­same Geset­ze miss­braucht wer­den oder aus mündi­gen Bürg­ern fehlgeleit­ete Kon­sumenten machen. In Sachen Ernährung liegt der Ball in erster Lin­ie beim Kon­sumenten und nicht beim Geset­zge­ber. Strik­te Lebens­mit­telverord­nun­gen, regelmäs­sige Kon­trollen und sichere Pro­duk­tion­sweisen sor­gen für höch­ste Qual­ität. Es sind also alle Bedin­gun­gen für den bewussten Lebens­mit­teleinkauf und ‑kon­sum vorhanden.

 

Ida Glanz­mann, Nation­al­rätin CVP, Vor­standsmit­glied IG Erfrischungsgetränke

 

Doku­mente

Newslet­ter IG Erfrischungs­getränke (9.9.2014, PDF)


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