Aktuell

5. März 2015

IG EG Präsident Lorenz Hess fragt den Bundesrat: Ist Schweizer Wasser kein Schweizer Rohstoff?

Der Sonntagspresse vom 1. März 2015 konnte entnommen werden, dass im Rahmen der Swissness-Vorlage das Wasser als Hauptbestandteil in Erfrischungsgetränken nicht an deren Swissness angerechnet werden darf und somit als nicht wesensbestimmend eingestuft wird. Dies ist absolut unverständlich, weil Schweizer Wasser per se Swissness pur darstellt. IG EG Präsident Lorenz Hess hat dementsprechend eine Anfrage an den Bundesrat eingereicht und fordert damit eine Richtigstellung dieser unzulänglichen Ausführungsverordnung.

Dieser wirtschaftss­chädi­gende Ansatz würde beispiel­sweise auch zur grotesken Sit­u­a­tion führen, dass ein mit Zuck­er schweiz­erisch­er Herkun­ft gesüsstes Erfrischungs­getränk als schweiz­erisch aus­gelobt wer­den darf, aber die „Zero-Ver­sion“ des­sel­ben Getränkes aus der­sel­ben schweiz­erischen Pro­duk­tion­san­lage nicht. Ist dies tat­säch­lich im Sinne des fed­er­führen­den Bun­de­samtes, der Schweiz­er Wirtschaft und der Kon­sumentin­nen und Kon­sumenten? Wir erwarten mit Span­nung die Antwort des Bun­desrates. http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155092