5. März 2015
Dieser wirtschaftsschädigende Ansatz würde beispielsweise auch zur grotesken Situation führen, dass ein mit Zucker schweizerischer Herkunft gesüsstes Erfrischungsgetränk als schweizerisch ausgelobt werden darf, aber die „Zero-Version“ desselben Getränkes aus derselben schweizerischen Produktionsanlage nicht. Ist dies tatsächlich im Sinne des federführenden Bundesamtes, der Schweizer Wirtschaft und der Konsumentinnen und Konsumenten? Wir erwarten mit Spannung die Antwort des Bundesrates. http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155092
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