Aktuell

13. September 2016

Mein Standpunkt

In Europa ebben Forderungen nach neuen „Steuern“ auf Lebensmitteln nicht ab. Die Einführung einer Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränken in Grossbritannien ist nur das letzte Kapitel davon. Es scheint, dass die Politik es für angebracht hält, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass ein Lebensmittel, das in Europa weniger als 3% der durchschnittlichen täglichen Kalorienzufuhr ausmacht, strafbesteuert wird.

Übergewicht und starkes Übergewicht (Adi­posi­tas) sind neben genetis­chen und soziode­mographis­chen Fak­toren zur Haupt­sache auf eine unaus­ge­wo­gene Ernährung und auf zu geringe kör­per­liche Betä­ti­gung zurück­zuführen. Die Bekämp­fung von Übergewicht kann somit nur mit einem ganzheitlichen Ansatz erfol­gen. Eine Besteuerung von zuck­er­halti­gen Erfrischungs­getränken bringt daher nichts. Wie man dem drit­ten Mon­i­tor „Ernährung und Bewe­gung“ ent­nehmen kann, teilen die Schweiz­er Stimm­bürg­erin­nen und Stimm­bürg­er gross­mehrheitlich diese Mei­n­ung. Das stimmt uns zuver­sichtlich, denn die heutige wirtschaftliche Gross­wet­ter­lage ist schwierig. Verbindliche und ver­lässliche Rah­menbe­din­gun­gen sind dabei für die Getränke­branche essentiell.

 

Mar­cel Kre­ber, Sekretär Infor­ma­tion­s­gruppe Erfrischungsgetränke

 

Doku­ment

Newslet­ter IG Erfrischungs­getränke (09.2016)