12. März 2015
Die Verordnung stellt sicher, dass europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung gelten. Die Schweiz zieht per Ende 2015 auf freiwilliger Basis nach. Künftig müssen also in allen europäischen Ländern der Brennwert sowie sechs Nährstoffe – die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiss und Salz – angegeben werden. So wird der Konsument beim Lebensmittelkauf weiterhin umfassend und verständlich informiert.
Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.
Marcel Kreber, Sekretär, IG Erfrischungsgetränke
Dokument
Newsletter IG Erfrischungsgetränke (03.2015)
Der eigenverantwortliche Konsument
12. März 2015
Letzten Herbst veröffentlichte die Informationsgruppe Erfrischungsgetränke in Zusammenarbeit mit dem gfs.bern den ersten Monitor Ernährung und Bewegung. Klar kristallisierte sich die Erkenntnis heraus, dass Herr und Frau Schweizer in Sachen Ernährung und Bewegung auf Eigenverantwortung statt auf Gesetze und Verbote setzen.
Auf freiwillige Initiativen der Wirtschaft statt auf Verbote setzen
12. März 2015
Eine bedauernswerte Regulierungswut seitens Gesetzgeber grassiert hierzulande schon länger. Im Gegensatz zur Grippe ist sie jedoch nicht saisonal bedingt und überdauert alle Jahreszeiten.
Wo bleibt denn der Genuss?
12. März 2015
Es vergeht kaum ein Tag ohne die Veröffentlichung einer neuen Studie mit dem Schwerpunkt Lebensmittel. Sehr oft finden diese Resultate Eingang in die Tagespresse und werden dort ohne nennenswerte wissenschaftliche Hinterfragung publiziert.