Aktuell

12. März 2015

Der Nährstoff-Referenzwert anstatt der Guideline Daily Amount (GDA)

Aufgrund der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gilt seit dem 13. Dezember 2014 neu in allen Mitgliedsstaaten der EU der Nährstoff-Referenzwert.

Die Verord­nung stellt sich­er, dass europaweit ein­heitliche und klare Vor­gaben zur Kennze­ich­nung gel­ten. Die Schweiz zieht per Ende 2015 auf frei­williger Basis nach. Kün­ftig müssen also in allen europäis­chen Län­dern der Bren­nwert sowie sechs Nährstoffe – die Men­gen an Fett, gesät­tigten Fettsäuren, Kohlen­hy­drat­en, Zuck­er, Eiweiss und Salz – angegeben wer­den. So wird der Kon­sument beim Lebens­mit­telka­uf weit­er­hin umfassend und ver­ständlich informiert.

 

Quelle: Bund für Lebens­mit­tel­recht und Lebens­mit­telkunde e.V.

 

Mar­cel Kre­ber, Sekretär, IG Erfrischungsgetränke

 

Doku­ment

Newslet­ter IG Erfrischungs­getränke (03.2015)


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